Ich fand den folgenden Absatz als Unterschrift/Footer/persönliches Statement in einem Forum. Ich musste spontan darüber lachen, Recht hat der Mann irgendwo. Urteilt selbst:
” Wenn die GEZ Rundfunk-Gebühren verlangt, nur weil ein empfangsfähiges Gerät vorhanden ist, warum krieg ich dann kein Kindergeld dafür, dass ein zeugungsfähiges Gerät vorhanden ist?”